Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietsysteme

rentframe by flagprint
Stand: 30. August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen der flagprint ag, Könizstrasse 161, CH-3097 Liebefeld-Bern, unter der Marke rentframe by flagprint (nachfolgend «rentframe»), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Du»).

Sie gelten für die Vermietung von Event-, Messe- und Präsentationssystemen sowie für damit verbundene Leistungen wie Lieferung, Montage, Demontage, Abholung, Stoffprints und digitale Inhalte. Abweichende Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor. Eigene Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn rentframe ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Die Darstellung der Produkte und Preise im Onlineshop ist unverbindlich. Eine Anfrage oder Reservation über den Onlineshop dient zunächst der Prüfung von Verfügbarkeit und Bedarf.

Der Mietvertrag kommt erst zustande, wenn rentframe die Reservation oder das Angebot schriftlich bestätigt. Eine automatisch versendete Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang der Anfrage und stellt noch keine Annahme des Mietauftrags dar.

rentframe kann eine Anfrage ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn die Verfügbarkeit, die Zahlungsfähigkeit oder die sichere Durchführung des Auftrags nicht gewährleistet ist.

3. Mietgegenstand und Mietdauer

Der Mietgegenstand, die Anzahl, die Ausstattung, der Mietzeitraum sowie allfällige Zusatzleistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Die Mindestmietdauer beträgt drei Kalendertage, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

Die Mietdauer beginnt am vereinbarten Übergabe- oder Liefertermin und endet am vereinbarten Rückgabe- oder Abholtermin. Nicht genutzte Miettage werden nicht zurückerstattet. Eine Verlängerung ist nur mit vorgängiger Zustimmung von rentframe möglich.

Die Rückgabe vor dem vereinbarten Termin beendet die Zahlungspflicht nicht. Eine verspätete Rückgabe gilt als Verlängerung der Mietdauer und wird gemäss Ziffer 12 verrechnet.

4. Übergabe und Prüfung

Bei der Übergabe wird der Zustand des Mietmaterials zusammen mit dem Zubehör festgehalten. Du bist verpflichtet, das Material bei der Übergabe auf Vollständigkeit und erkennbare Schäden zu prüfen und Beanstandungen sofort mitzuteilen.

Erkennbare Mängel, die bei der Übergabe nicht gemeldet werden, gelten als akzeptiert. Diese Regel gilt nicht für versteckte Mängel, die bei einer üblichen Prüfung nicht erkennbar waren.

Bei Lieferung und Montage durch rentframe erfolgt die Übergabe am vereinbarten Einsatzort, sobald das Material bestimmungsgemäss bereitsteht oder montiert ist. Du sorgst dafür, dass der Zugang, die Zufahrt, die Stellfläche und die notwendigen Einsatzbedingungen vorhanden sind.

5. Nutzung und Sorgfaltspflichten

Du darfst das Mietmaterial nur bestimmungsgemäss, sorgfältig und gemäss Produktbeschreibung, Bedienungsanleitung und allfälligen Sicherheitshinweisen verwenden.

Eine Weitervermietung, Überlassung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit vorgängiger Zustimmung von rentframe erlaubt. Reparaturen, Umbauten, Bohrungen, Verklebungen oder andere Eingriffe am Mietmaterial sind nicht erlaubt. Reparaturen dürfen ausschliesslich durch rentframe oder durch von rentframe beauftragte Fachpersonen ausgeführt werden.

Du bist für die sichere Aufbewahrung des Mietmaterials während der gesamten Mietdauer verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden oder Verluste, die durch Mitarbeitende, Hilfspersonen, Gäste, Veranstalter oder andere von dir eingesetzte Personen verursacht werden.

Du bist für die notwendigen Bewilligungen, die Einhaltung der Vorschriften des Veranstaltungsorts sowie für geeignete Strom-, Platz- und Umgebungsbedingungen verantwortlich. Systeme dürfen nur entsprechend ihrer technischen Eignung und den vereinbarten Einsatzbedingungen verwendet werden.

6. Lieferung, Montage und Zusatzleistungen

Lieferung, Abholung, Montage, Demontage, technische Inbetriebnahme und weitere Dienstleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart und in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.

Wartezeiten, zusätzliche Fahrten oder Mehraufwand, die durch fehlenden Zugang, nicht vorbereitete Einsatzorte, verspätete Informationen oder andere Umstände aus deinem Verantwortungsbereich entstehen, können zusätzlich verrechnet werden.

Vereinbarte Zeitfenster können sich durch Verkehr, Witterung, Verzögerungen bei Dritten oder andere Umstände angemessen verschieben.

7. Stoffprints und digitale Inhalte

Für individuell produzierte Stoffprints gelten zusätzlich die vereinbarten Angaben zu Druckdaten, Freigabe, Ausführung und Liefertermin. Nach Produktionsfreigabe können die bereits angefallenen Produktionskosten bei einer Annullation nicht mehr zurückerstattet werden.

Du bestätigst, dass du über die notwendigen Urheber-, Marken-, Design- und sonstigen Rechte an den gelieferten Druckdaten und digitalen Inhalten verfügst. Du stellst rentframe von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Rechte entstehen.

Beim digiframe bist du für die rechtmässige und technisch geeignete Bereitstellung der Inhalte verantwortlich. Eine bestimmte Verfügbarkeit von Internet-, Mobilfunk- oder Drittanbieter-Diensten wird nicht garantiert, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

Massgeblich sind die Preise und Leistungen, die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen sind. Transport, Montage, Demontage, Stoffprints, Zusatzleistungen und weitere Kosten werden separat ausgewiesen, sofern sie nicht bereits im Mietpreis enthalten sind. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gemäss Ausweisung im Shop, Angebot oder auf der Rechnung berücksichtigt.

Bei Neukunden, Privatkunden oder kurzfristigen Reservationen kann rentframe die vollständige Zahlung vor der Übergabe verlangen. Für Kunden mit ausdrücklich bestätigter Zahlungsfrist ist die Rechnung innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszins von 5 % pro Jahr. rentframe kann die Übergabe oder weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückhalten, den Vertrag auflösen und den daraus entstehenden Schaden geltend machen.

Mehrere Auftraggeber haften solidarisch. Wer eine Reservation oder Bestellung für eine andere Person oder ein anderes Unternehmen auslöst, haftet gegenüber rentframe ebenfalls, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

9. Kaution

rentframe kann vor der Übergabe eine Kaution verlangen. Der Betrag und die Zahlungsart werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt.

Die Kaution wird nach vollständiger Rückgabe und abgeschlossener Prüfung zurückerstattet, sofern keine berechtigten Forderungen bestehen. rentframe darf belegte Forderungen für Schäden, Verlust, Reinigung, verspätete Rückgabe oder andere Vertragsverletzungen mit der Kaution verrechnen. Ein allfälliger Restbetrag wird zurückerstattet.

Wird eine verlangte Kaution nicht rechtzeitig bezahlt, ist rentframe berechtigt, die Übergabe zu verweigern oder den Auftrag zu annullieren. Die daraus entstehenden Kosten und Ansprüche bleiben vorbehalten.

10. Annullation und Änderungen

Annullationen müssen in Textform, zum Beispiel per E-Mail, mitgeteilt werden. Für die Berechnung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei rentframe massgebend.

  • Mehr als 30 Tage vor Mietbeginn: 20 % des bestätigten Mietpreises
  • 15 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 40 % des bestätigten Mietpreises
  • 8 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 60 % des bestätigten Mietpreises
  • 3 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 80 % des bestätigten Mietpreises
  • Weniger als 3 Tage vor Mietbeginn oder Nichterscheinen: 100 % des bestätigten Mietpreises

Bereits ausgelöste oder produzierte Zusatzleistungen, insbesondere individuelle Stoffprints, Transporte, Montageleistungen und externe Leistungen, werden zusätzlich nach effektivem Aufwand verrechnet.

Die Annullationsentschädigung reduziert sich um nachweisbare Einsparungen und um den Nettoerlös, den rentframe durch eine anderweitige Vermietung erzielt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass rentframe ein geringerer Schaden entstanden ist.

Änderungen des Mietzeitraums, des Mietgegenstands oder des Einsatzorts bedürfen der Zustimmung von rentframe und können zu Preisänderungen oder zusätzlichen Kosten führen. Ein freiwilliges Widerrufsrecht für Online-Reservationen wird nicht gewährt. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

11. Defekte und Mängel während der Mietdauer

Ein Defekt oder Mangel ist rentframe unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung, mit einer Beschreibung und nach Möglichkeit mit Fotos zu melden.

Bei einem von rentframe zu verantwortenden Mangel versucht rentframe, das Mietmaterial zu reparieren oder gleichwertigen Ersatz bereitzustellen. Ist dies nicht möglich oder nur eine teilweise Nutzung möglich, kann die Miete für den betroffenen Bestandteil angemessen reduziert oder zurückerstattet werden.

Ohne Zustimmung von rentframe darfst du keine Reparaturen oder technischen Eingriffe vornehmen. Schäden, die durch eigenmächtige Eingriffe entstehen, werden dir verrechnet.

12. Rückgabe, Schäden und Verlust

Das Mietmaterial ist am vereinbarten Termin vollständig, sauber, trocken und in den vorgesehenen Transportbehältern zurückzugeben. Sämtliches Zubehör, Kabel, Netzteile, Verbindungselemente, Verpackungen und sonstige Bestandteile sind mit zurückzugeben.

Normale, dem vereinbarten Gebrauch entsprechende Abnutzung wird nicht verrechnet. Du haftest jedoch für Schäden, übermässige Verschmutzung, fehlende Bestandteile, Verlust und Diebstahl, sofern diese während deiner Mietdauer aus deinem Verantwortungsbereich entstehen.

rentframe kann die tatsächlich notwendigen und angemessenen Kosten für Reinigung, Reparatur, Ersatzteile, Transport und Bearbeitung verrechnen. Ist eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll, kann rentframe den aktuellen angemessenen Ersatzwert sowie notwendige Beschaffungs- und Transportkosten verlangen.

Bei verspäteter Rückgabe wird der Mietpreis für die tatsächlich verlängerte Mietdauer gemäss der gültigen Preislogik verrechnet. Zusätzlich können nachweisbare Kosten und Schäden geltend gemacht werden, die durch die Verspätung entstehen, insbesondere Expressfahrten, zusätzliche Logistik oder eine beeinträchtigte Nachmiete.

Wird Mietmaterial nicht zurückgegeben, setzt rentframe eine angemessene Frist zur Rückgabe oder Ersatzbeschaffung. Nach unbenutztem Ablauf der Frist kann rentframe den aktuellen Ersatzwert, die notwendigen Wiederbeschaffungs- und Rückführungskosten sowie eine Entschädigung für die weitere Blockierung des Materials verlangen. Zur Vermeidung einer doppelten Belastung werden Rückgaben, Ersatzleistungen und bereits bezahlte Beträge angemessen angerechnet.

Du bist berechtigt, einen geringeren tatsächlichen Schaden nachzuweisen. rentframe bleibt berechtigt, einen höheren nachgewiesenen Schaden geltend zu machen.

13. Haftung von rentframe

rentframe haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von rentframe verursacht werden, sowie im Umfang zwingender gesetzlicher Haftung.

Soweit gesetzlich zulässig, haftet rentframe nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, abgesagte Veranstaltungen oder zusätzliche Aufwendungen des Kunden. Dies gilt insbesondere für Schäden, die aus einer verspäteten oder eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit entstehen, sofern rentframe nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt hat.

Für Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von rentframe, insbesondere höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Lieferanten, Verkehrsstörungen, aussergewöhnliche Witterung oder Ausfälle von Drittanbieter- und Telekommunikationsdiensten, übernimmt rentframe keine Haftung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

14. Versicherung

Du bist dafür verantwortlich, den Einsatz des Mietmaterials angemessen zu versichern. Dies betrifft insbesondere Haftpflicht-, Transport-, Diebstahl- und Veranstaltungsrisiken. Eine Versicherungspflicht besteht nur, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart wurde. Deine Haftung gegenüber rentframe bleibt unabhängig vom Bestehen einer Versicherung bestehen.

15. Datenschutz

Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der auf rentframe.ch veröffentlichten Datenschutzerklärung. Diese AGB ersetzen die Datenschutzerklärung nicht.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.

Für Streitigkeiten gilt, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand am Sitz von rentframe beziehungsweise der flagprint ag in Liebefeld-Bern. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

rentframe by flagprint
flagprint ag
Könizstrasse 161
CH-3097 Liebefeld-Bern
[email protected]
+41 31 348 44 05